Angebot für alle Stoffbesitzer: Wir brennen Ihre Rohstoffe.

Folgende Dienstleistungen bieten wir zum Stoffbesitzerbrennen an:

  • Einmaischen Ihrer Rohstoffe (Früchte waschen, zerkleinern), gerne mit von uns verwendeten Hefen, Enzymen und Säuren, bevorzugt in Ihren eigenen Fässern/Gärbehältern, auf Anfrage auch in Behältern von uns
  • Verkauf von vorportionierten Hilfsmitteln wie Hefe, Säure, Enzyme, passend für Ihre Maischemenge

  • Lagern Ihrer Maische bis zum Brennzeitpunkt
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Brenngenehmigung
  • Brennen Ihrer Maische
  • Übernahme von Vor- und Nachlauf mit Verrechnung der anfallenden Kosten
  • Lagern Ihres Brandes zur Nachreife
  • Einstellen des Brandes auf Trinkstärke
  • Abfüllen in von Ihnen mitgebrachte Flaschen

Sie können gerne bei allen Arbeitsschritten mithelfen und/oder zusehen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Obst muss aus eigenem Anbau kommen und selbstgewonnen sein, leider sind momentan nicht alle Obstarten zugelassen. Die Liste der zugelassenen Rohstoffe finden Sie auf der Homepage des Zoll, oder Sie sprechen uns an.
  • Das Maischegut darf nicht gezuckert sein und muss aus 100% Frucht bestehen
  • Die Mindestmenge für einen Brand sollte 40 Liter betragen, die Höchstemenge für einen Abtrieb sind 140 Liter. Bei größeren Mengen muss entsprechend mehrfach abgetrieben werden.
  • Seit der Reform des Alkoholsteuergesetzes 2018 muss der Stoffbesitzer den Brennvorgang selbst anmelden und bekommt auch den Steuerbescheid vom Zoll selbst zugeschickt. Wir sind Ihnen bei Bedarf gerne beim ausfüllen der Anmeldung behilflich.

Fordern Sie gerne unsere Preisliste bzw. ein unverbindliches Angebot an. Bitte senden Sie uns hierfür eine Email mit Ihrem Vorhaben inklusive einer Kopie Ihres Stoffbesitzer-Brennrechtes und Ihrer Stoffbesitzer-Nummer.

Sie sind noch kein Stoffbesitzer, möchten aber Ihr eigenes Obst in einen edlen Brand verwandeln lassen? Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne mit Tipps zur Anmeldung beim Zoll zur Seite.

Achtung: Wir bieten kein Lohnbrennen an, da wir unser Kontingent jährlich selbst voll ausschöpfen.

Für alle Stoffbesitzer, bitte lesen Sie unbedingt das Merkblatt für Stoffbesitzer (Formular 1222) vom Zoll:

Formular 1222